II) Eine gesunde und soziale Umwelt für unsere Kinder
1.) Rechte der Kinder
2.) Rechte der Eltern
3.) Gesetze zum Wohl der Kinder
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Bei Vorliegen einer nicht funktionierenen Eltern-Kind Beziehung, vor allem wenn sich der mit der Obsorge betraute Elternteil gegen die Eltern-Kind-Beziehung des anderen Elternteils bzw. gegen dessen Familie einmischt, sollen Gesetze geschaffen werden.
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Die Gesetze sollen das absichtliche bzw. das systematische Unterbinden der Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil verhindern bzw. bestrafen.
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Es sollen auch Gesetze und Strukturen geschaffen werden, die die unbewussten Beziehungsbehinderungen vermeiden helfen.
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Die Kinder haben das Recht von dem Beziehungsterror der Eltern gegenüber den Kindern und gegeneinander geschützt zu werden. Beziehungsterror muss im Exremfall vergleichbar dem „Stalking" bestraft werden.
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Es sollen gesetzlich verhindert werden, dass die erziehungberechtigte Person ohne Zustimmung des andern Elternteils maßgebliche Lebensentscheidungen für das Kind trifft, zum Beispiel: Unterbringung in einem Heim bzw. das Kind in eine beszimmte Schule oder Ausbildung zu schicken.
III) Veränderung der Arbeitsethik (Nicht nur die bezahlte Arbeit zählt)
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Die Kinderbetreuungs- bzw. - erziehungszeiten sollen in stärkerem Ausmaß von der Gesellschaft geschätzt und für die Pension angerechnet werdene. Wenn die Großeltern diese Aufgabe übernehmen, soll sich das Günstig auf die Pension und damit auf die Pensionszahlungen auswirken.
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Weiters soll auch die Betreuung von kranken Familienmitglieder (Kinder, Eltern, usw.) auf die Pensionszeiten angerechnet werden.
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Hausfrauen/-männer bzw. Vereinsarbeit muss in der Gesellschaft eine höhere Wertschätzung erfahren.
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Schaffung eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres für Männer und Frauen. Dafür soll das Milizheer durch ein Berufsheer ersetzt werden.
IV) Leistbares Wohnen
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Versärkter Bau oder Sanierung von kostengünstigen, energieeffizienten und der heutigen Zeit angepasste Wohnungen und Häusern in Tirol (inkl. Wärmedämmungen und energiesparenden Heizsysteme).
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Volle Transparenz bei Vergabe von geförderten Wohnungen (Veröffentlichung und Bekanntgabe der aktuellen Wohnungsbezieher von geförderten Wohnungen).
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Weitervererben von sozialen Wohnungen soll nur möglich sein, wenn das Familieneinkommen des Erbenden eine gewisse Höchstgrenze nicht überschreitet und zusätzlich keine eigene Wohnung vorhanden bzw. genutzt wird.
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Reduzierung der Maklergebühren.
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Senkung der Betriebskosten durch Schaffung einer Behörde zur Kontrolle der Abrechnungen der Hausverwaltungen.
V) Weiterentwicklung der Tiroler Industrie
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Zu fördernde Bereiche sind: Angewandte Informatik; Logistikbetriebe, Biotechnologieindustrie; Erneuerbare Energie; Elektroautos (Entwicklung von besseren Betriebssystemen); Ökonomischer Industrie- und Wohnungsbau (zum Beispiel Gipskartowände und Aluminiumelemente); Wasserstofftechnologie (Brennstoffzelle).
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Erreichbar sind diese Ziele durch Bildungsabgebote im technischen Bereich und Schaffung der dazugehörenden Ausbildungsstätten [Berufschulen, HTL's, Fachhochschulen, Universitätsstudieneinrichtungen und einer Technischen Universität in Innsbruck (inkl. Technischer Chemie, Technische Biotechnologie, angewante Informatik und Logistil)].
VI) Respekt vor Lebensmitteln
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Keine Massentierhaltung für höhere Tiere [Säugetiere (Rinder, Schweine, Pelztierfarmen usw.)], Vögel (Hühner, Truthäne, usw.) und Reptilien (Krokodilfarmen).
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Erhalt der regionalen Schlachthöfe. Die Tiertrasporte müssen zum nächst gelegenen Schlachthof durchgeführt werden. Die Tiertrasportzeiten dürfen einmalig maximal 8 Stunden, bei einer Pause von 1h zur Tränkung und Fütterung nach 4h, betragen.
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Genaue Herkunftsbezeichnung aller Bestandteile der Lebensmittel. Es sollten neben den österreichischen Gütesiegeln regionale Gütesiegel beispielsweise für Tirol eingeführt werden. Wenn ein Gütesiegel vergeben wird, dann muss das Produkt auch in der entsprechenden Region erzeugt worden sein. Es reicht nicht, dass nur ein einzelner Produktionsschritt in der Region gemacht worden ist.
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Unterstützung der kleinbäuerischen Strukturen aus der Region. Förderung von regionalen Zusammenschlüssen zur gemeinsamen Vermarktung von selbst produzierten Waren (Modell: Bauernkiste).
VII) Reduktion des Transitverkehrs
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Transitverkehr bzw. Verkehr im Allgemeinen muss so gestaltet sein, dass er Umweltverträglich und Kostendeckend ist. Luftschadstoffe, Verkehrslärm usw. dürfen die Gesundheit der Bewohner der betroffenen Transitregion nicht unnötig schädigen.
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Die Verlagerung des Schwerverkehres von der Sraße auf die Schiene muss oberste Priorität haben.
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Transitverkehr ist grundsätzlich nur dann zu akzeptieren, wenn er nicht durch andere Maßnahmen (Verlagerung auf die Schiene; Systemwechsel hin zu regionaler Produktion) vermeidbar ist.
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Aus Umwelt- und Gesundheitsgründen ist eine Höchstgrenze für die Anzahl der LKW-Transitfahrten pro Jahr zwingend notwendig.
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Bedingungslose Unterstützung des Baues des Brennerbasistunnels (BBT [Sautrog]) und der nördlichen (Wörgl-München) und südlichen Zulaufstrecke (Sterzing-Verona)
IX) Abschaffung der Trinkgeldsteuer
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